- Notare und Notariatskandidaten
- Rechstanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
- Juristen
Zulassungsvoraussetzungen
Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium (Diplom-, Master-, und Bachelorstudium der Rechtswissenschaften, sofern dieses den berufsrechtlichen Voraussetzungen von § 3 RAO und § 6a NO entspricht).