WU Executive Academy

Stipendien

Raiffeisen Bildungsfinanzierung

ABV Karrieredarlehen

NatWest MBA Loan

EU-Bildungsprogramme

Bildungsfonds Deutschland

Bildungskarenz

WAFF Weiterbildungs-Tausender

Förderungen in Österreich

Frühbucherbonus

Kostenersparnis für Arbeitnehmer und Selbstständige

Weiterbildung für Auslandsmitarbeiter

Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie für Arbeitgeber


Info anfordern

Finanzierungsmöglichkeiten

Es gibt zahlreiche Einrichtungen zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen.


Die Fördermöglichkeiten sind sehr unterschiedlich und wie Weiterbildungsmaßnahmen sehr individuell, daher bitten wir Sie, mit den jeweiligen Förderstellen persönlich in Kontakt zu treten, um sich detailliert zu informieren.


Wir empfehlen Ihnen auch, sich nach Förderungen in Ihrem jeweiligen Bundesland zu erkundigen.

 

Stipendien

Die WU Executive Academy vergibt über das Jahr mehrere Stipendien für herausragende Bewerber. Informationen zu den Stipendien finden Sie während der Ausschreibungszeit auf der jeweiligen Programmseite.

 

Raiffeisen Bildungsfinanzierung

Die WU Executive Academy bietet gemeinsam mit der Raiffeisen Bausparkasse günstige Finanzierungen für Ihre Weiterbildungsmaßnahmen an.

Detaillierte Informationen finden sie im pdf.-Dokument im Downloadbereich auf der rechten Seite.


 

>>zum Kreditrechner 

    Bildungsfinanzierung_06_2010
     
     

    NatWest MBA Loan

    Studenten eines MBA Programms, das von der Association of MBAs (AMBA) akkreditiert wurde, können Sie um ein NatWest MBA Darlehen ansuchen.
     

    EU-Bildungsprogramme

    Die Europäische Kommission fördert im Zeitraum 2007 bis 2013 mit verschiedenen Intitiativen die Weiterbildung innerhalb der EU. Einen Überblick finden Sie hier:

     
     

    Bildungskarenz

    Die Bildungskarenz stellt eine interessante Möglichkeit für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber dar. Nähere Informationen dazu finden Sie im Dokument auf der rechten Seite.

    Pressetext
     

    WAFF Weiterbildungs-Tausender

    Fördervoraussetzungen und Details


    Wer wird gefördert?

    DienstnehmerInnen und in dienstnehmerähnlichen Verhältnissen Beschäftigte (z.B. geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen), Lehrlinge, Präsenz- oder Ausbildungsdienstleistende im Bundesheer sowie Zivildiener, Vertragsbedienstete, neue Selbständige, (Personen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG versichert sind),  NeuzuwanderInnen, die im Sinne des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz den Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – beschränkt“ nachweisen können, die ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Wien haben.


    Was wird gefördert?

    Der waff unterstützt Sie finanziell bei Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung.


    Wie hoch ist die Förderung?

    50 % der Kurskosten, max. € 1000,–.


    Voraussetzung für die Förderung:

    • Sie haben spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung)
    • Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung beginnt zwischen dem 01.08.2010 und 31.12.2010 und Sie absolvieren diese bis spätestens 31.08.2011
    • Sie absolvieren Ihre Weiterbildung bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger.


    Nähere Informationen:

    waff@waff.at

     

     

     

    Förderungen in Österreich

    Förderungen nach Bundesland:

    Burgenland

    Kärnten

    Niederösterreich

    Oberösterreich

    Salzburg

    Steiermark

    Tirol

    Vorarlberg

    Wien

    Artikel_Salzb.Nachrichten
     

    Frühbucherbonus

    Bei Anmeldung für den Professional MBA (Start 2010) bis zum 30.04.2010 wird die Studiengebühr um 3 % ermäßigt. Gleiches gilt für die Bezahlung der gesamten Studiengebühr bis zum 30.6.2010.

     

    Der Frühbucherbonus kann pro Teilnehmer nur einmal in Anspruch genommen werden.

     

    Kostenersparnis für Arbeitnehmer und Selbstständige


    Egal ob Sie Arbeitnehmer oder Selbständiger sind: Die Teilnahmegebühren können Sie steuerlich voll absetzen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Lehrgang für Sie eine Weiterbildung im bestehenden Berufsfeld oder eine Ausbildung in einem verwandten Beruf darstellt. Dies ist bei den Bildungsangeboten der WU Executive Academy typischerweise der Fall.

     

    Absetzbar sind nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch alle anderen damit verbundenen Kosten (z.B. Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, auswärtige Nächtigungen).

     

    Der steuerliche Vorteil hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab. Verdienen Sie mehr als 51.000 Euro pro Jahr, so refundiert Ihnen der Staat die Hälfte aller Kosten. Bei einem Einkommen zwischen 25.000 und 51.000 Euro sind es immerhin noch 43,6%.

     

    Unselbstständige Erwerbstätige können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom Gesamteinkommen ab. Bei einem Einkommen zwischen 25.000 und 51.000 sind es 43,6 Prozent.

     

    Selbstständige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen. Im Gegensatz zu einer Prämie ist die Förderung von Weiterbildung durch den Arbeitgeber für Arbeitnehmer steuerfrei. Der finanzielle Vorteil beträgt so bis zu 100 Prozent.

     

     


    Beidseitige Kostenersparnis bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

     

    Im Gegensatz zu einer Prämie ist die Förderung von Weiterbildung durch den Arbeitgeber für Arbeitnehmer steuerfrei. Der finanzielle Vorteil beträgt so bis zu 50%.

    Und auch Ihr Arbeitgeber profitiert davon: Es fallen keine Lohnnebenkosten an. Im Gegenteil, der Staat beteiligt sich an den Kosten mit 31% (bei Kapitalgesellschaften) bzw. bis zu 60% (bei Einzelunternehmern). Für den Arbeitgeber sind nicht nur die Teilnahmegebühren voll absetzbar, sondern es steht ihm auch eine  Bildungsprämie von 6% bzw. ein Bildungsfreibetrag von 20% zu. Nähere Informationen zur Bildungsprämie bzw. zum Bildungsfreibetrag finden Sie im nächsten Absatz.

    • Unselbständig Erwerbstätige können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der Arbeitnehmer-veranlagung als Werbungskosten geltend machen.
    • Selbständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen.
    • Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen investieren, haben Anspruch auf einen Bildungsfreibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Z 8 und Z 10 EStG oder eine Bildungsprämie gemäß § 108 c EStG.

    Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.bmf.gv.at. Alle Angaben ohne Gewähr!

     

    Weiterbildung für Auslandsmitarbeiter

    go-international

    Österreichische Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in den Auslandsniederlassungen durch Weiterbildungsmaßnahmen österreichischer Bildungsanbieter fördern, werden durch go-international dabei finanziell unterstützt.

    Detaillierte Informationen finden Sie im Übersichtsblatt auf der rechten Seite.

    Info_WKO
     

    Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie für Arbeitgeber

    Weiterbildungsausgaben für Arbeitnehmer sind Betriebsausgaben. Wenn die Weiterbildung im betrieblichen Interesse liegt und das Unternehmen die Kosten für die Fort- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter trägt, sind die Aufwendungen Betriebsausgaben.

     

    Als Kosten der Weiterbildung gelten neben den direkt übernommenen Kurskosten auch weitere Kosten wie die Ausgaben für Fachbücher, Unterbringung, Verpflegung und Reisekosten, die der Unternehmer trägt.

     

    Werden die Kosten für die Weiterbildung vom Betrieb getragen, gibt es für den Unternehmer einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil: den „Bildungsfreibetrag“ oder die „Bildungsprämie“.

     

    Der „Bildungsfreibetrag“ wird als fiktive Betriebsausgabe verbucht und wirkt daher gewinnmindernd. Er beträgt 20 Prozent von den Bildungsaufwendungen für die unmittelbaren Aufwendungen für externe Bildungsmaßnahmen (Unterbringungs- und Reisekosten können nicht einberechnet werden). Das heißt, durch diesen Bildungsfreibetrag werden die tatsächlichen Bildungsaufwendungen zu 120 % als Betriebsausgabe wirksam.

     

    Die „Bildungsprämie“ von 6 % der Bildungsaufwendungen ist eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto, wenn sie mit einem der Steuererklärung angeschlossenen Verzeichnis geltend gemacht wird. Die Bildungsprämie kann jedoch nur für Bildungsausgaben geltend gemacht werden, für die kein Bildungsfreibetrag in Anspruch genommen wurde. (Ob man besser den Bildungsfreibetrag oder die Bildungsprämie wählt, hängt von der Höhe des steuerpflichtigen Gewinns des Betriebes ab.)

     
    Beachten Sie bitte, dass Ihnen aus dieser Auflistung kein Rechtsanspruch erwächst und wir keine Garantie für die Gewährung einer Förderung übernehmen können. Bitte kontaktieren Sie die jeweiligen Förderstellen, um sich detailliert zu informieren.